Sofern Sie aufgrund Ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nicht in der Lage sind, die Kosten eines Rechtsstreits aus eigenen Mitteln aufzubringen, besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe bzw. Verfahrenskostenhilfe zu stellen.

 

Hierfür müssen Sie zunächst das unten verlinkte Formular ausdrucken, vollständig (!) ausfüllen und unterzeichnen.

Die Angaben zu Ihren wirtschaftlichen Verhältnissen müssen Sie durch entsprechende Nachweise (Kopie des Mietvertrages, Leistungsbescheid der ARGE, Kontoauszüge, Verdienstbescheinigungen, Nachweise über sonstige Verpflichtungen etc.) belegen.

 

Bringen Sie den ausgefüllten und unterzeichneten Antrag mit den entsprechenden Belegen zum nächsten Besprechungstermin in die Kanzlei mit.

 

Das Gericht prüft sodann, ob

  1. Sie die wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Gewährung von Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe erfüllen und
  2. die von Ihnen beabsichtige Rechtsverfolgung bzw. Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg hat und nicht mutwillig ist.

Sofern das Gericht Ihnen Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe bewilligt, werden etwaig entstehende Gerichtskosten sowie die Kosten meiner Inanspruchnahme durch die Staatskasse getragen.

 

 


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Prozesskostenhilfe- und Verfahrenskostenhilfeformular
Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe nebst Hinweisen
PKH.pdf
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